Firmengründung in Bulgarien: GmbH (OOD/EOOD) für deutsche Unternehmer – rechtssicher, effizient und steueroptimiert
- Tsanko Kalchev

- 24. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Warum Bulgarien für deutsche Unternehmer attraktiv ist?
Bulgarien ist seit 2007 EU-Mitglied und bietet eines der attraktivsten Steuersysteme innerhalb der Europäischen Union:
10 % Körperschaftsteuer
5 % Dividendensteuer
Niedrige Lohnnebenkosten
EU-Rechtsrahmen mit Kapitalverkehrsfreiheit
Strategischer Standort zwischen EU und Türkei
Für deutsche Unternehmer, die eine Firma bzw. GmbH in Bulgarien gründen möchten, ist insbesondere die Rechtsform der OOD (Общество с ограничена отговорност) – vergleichbar mit der deutschen GmbH – relevant. Bei einem Alleingesellschafter spricht man von einer EOOD.
Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung einer bulgarischen GmbH?
1. Stammkapital
Mindestkapital: 2 BGN (ca. 1 EUR)
Praktisch empfehlenswert: höheres Kapital zur Bonitätsstärkung
2. Gesellschafter
Natürliche oder juristische Personen (auch deutsche GmbH möglich)
Keine Wohnsitzpflicht in Bulgarien
3. Geschäftsführer
Kann deutscher Staatsbürger sein
Keine zwingende Ansässigkeit
Erklärung über fehlende Ausschlussgründe erforderlich
4. Firmensitz
Geschäftsadresse in Bulgarien notwendig
Möglich über eigenes Büro oder Serviceadresse
5. Eintragung ins Handelsregister
Registrierung beim bulgarischen Handelsregister
Dauer: 3–7 Werktage bei vollständigen Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt ein deutscher Unternehmer?
Reisepasskopie (notariell beglaubigt)
Musterunterschrift des Geschäftsführers
Gesellschaftsvertrag (bzw. Gründungsurkunde bei EOOD)
Erklärung zur wirtschaftlichen Berechtigung (AML)
ggf. deutsche Handelsregisterauszüge (mit Apostille)
Kosten der GmbH-Gründung in Bulgarien
Position | Durchschnittliche Kosten |
Notar & Übersetzungen | 300 – 800 EUR |
Handelsregistergebühr | ca. 55 EUR |
Serviceadresse (jährlich) | 300 – 800 EUR |
Buchhaltung (monatlich) | ab 100 – 250 EUR |
Gesamtkosten Gründung: realistisch zwischen 1.000 – 1.500 EUR, abhängig von Struktur und Beratungsumfang.
Steuerliche und rechtliche Betreuung nach Gründung
Eine professionelle rechtliche Betreuung für deutsche Unternehmer in Bulgarien umfasst:
Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
Geschäftsführer-Verträge
Steuerstrukturierung
Arbeitsrecht
DSGVO/GDPR-Compliance
Vertragsgestaltung mit deutschen Geschäftspartnern
Vertretung vor bulgarischen Behörden
Gerade für Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen nach Deutschland ist die Koordination durch einen deutschsprachigen Anwalt mit lokalem Partnernetzwerk entscheidend.
Fazit: GmbH in Bulgarien gründen – mit deutscher Rechtssicherheit
Die Gründung einer bulgarischen GmbH ist schnell, kostengünstig und steuerlich attraktiv. Entscheidend ist jedoch die strukturierte rechtliche Begleitung, um Risiken in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Compliance zu vermeiden.
Für eine individuelle Beratung zur Firmengründung in Bulgarien für deutsche Unternehmer empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten deutschsprachigen Anwaltsteam mit lokaler Expertise.
Kontakt
Rechtssichere Beratung zur Firmengründung, DSGVO und IT-Recht für Unternehmen:
E-Mail: info@tk-techlaw.com
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